Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
„MALLUMA“ Akademie der Potenziale
Stand: August 2026
„MALLUMA“ Akademie der Potenziale
Marco Hein
Hannoversche Straße 19
29664 Walsrode
E-Mail: info@malluma.de
Website: www.malluma.de
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote und Leistungen der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale, insbesondere für Seminare, Workshops, Wirkshops, Fortbildungen, Ausbildungen, Coaching, Beratung, Supervision, Paarberatung sowie sonstige Veranstaltungen und Dienstleistungen.
- Die Angebote der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale finden grundsätzlich in Präsenz statt. Eine Durchführung im Online- oder Hybridformat ist derzeit nicht vorgesehen.
- Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung oder der Vereinbarung eines Einzeltermins erkennt die teilnehmende bzw. auftraggebende Person diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung an.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale und der teilnehmenden bzw. auftraggebenden Person haben Vorrang vor diesen AGB.
- Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere gesetzliche Verbraucherrechte, bleiben unberührt.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
- Die Anmeldung zu Seminaren, Workshops, Wirkshops, Fortbildungen und Ausbildungen erfolgt schriftlich, per E-Mail oder über ein von der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale bereitgestelltes Anmeldeformular.
- Die Anmeldung ist verbindlich.
- Der Vertrag kommt durch die Anmeldebestätigung der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Bei Online-Anmeldungen werden der teilnehmenden Person die wesentlichen Vertragsinformationen, die Teilnahmebedingungen sowie gegebenenfalls die Widerrufsbelehrung vor bzw. spätestens bei Vertragsschluss in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zur Verfügung gestellt.
- Soweit der teilnehmenden Person ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, bleibt dieses unberührt.
§ 3 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten bzw. individuell vereinbarten Teilnahmegebühren.
- Die Teilnahmegebühr ist für die jeweils gebuchte Veranstaltung bzw. den gebuchten Ausbildungsgang zu entrichten.
- Eine vereinbarte Ratenzahlung stellt ausschließlich eine Vereinbarung über die Zahlungsweise der vereinbarten Gesamtvergütung dar. Sie stellt insbesondere keine Buchung einzelner Veranstaltungstage oder einzelner Ausbildungsblöcke dar.
- Rechnungen sind innerhalb der jeweils auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Gesetzliche Rechte der teilnehmenden Person bei berechtigten Einwendungen gegen eine Forderung bleiben unberührt.
§ 4 Seminare, Workshops, Wirkshops und Fortbildungen
- Die Anmeldung zu Seminaren, Workshops, Wirkshops und Fortbildungen ist verbindlich.
- Bei mehrtägigen Veranstaltungen gilt die Anmeldung für die gesamte Veranstaltung.
- Die Teilnahmegebühr reduziert sich nicht dadurch, dass einzelne Veranstaltungstage nicht wahrgenommen werden.
- Soweit organisatorisch möglich, kann vor Beginn einer Veranstaltung eine geeignete Ersatzperson benannt werden.
- Die Teilnahme einer Ersatzperson bedarf der Zustimmung der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale. Die Ersatzperson muss die Voraussetzungen der jeweiligen Veranstaltung erfüllen.
- Durch die Benennung einer geeigneten Ersatzperson entstehen grundsätzlich keine zusätzlichen Teilnahmegebühren.
§ 5 Stornierung durch Teilnehmende
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung möglich.
- Bei einer Stornierung zwischen 14 und 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr fällig.
- Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen wird grundsätzlich die vollständige Teilnahmegebühr fällig.
- Für mehrtägige Veranstaltungen gilt die Stornoregelung für die gesamte Veranstaltung. Eine anteilige Reduzierung wegen einzelner nicht wahrgenommener Tage erfolgt grundsätzlich nicht.
- Der teilnehmenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 6 Ausbildung „Walking in Your Shoes“
6.1 Charakter der Ausbildung
- Die Ausbildung „Walking in Your Shoes“ ist eine zusammenhängende, mehrmonatige Ausbildung in Präsenz.
- Sämtliche Ausbildungseinheiten finden persönlich und vor Ort statt. Eine Online- oder Hybridteilnahme ist nicht vorgesehen.
- Die Anmeldung erfolgt für den gesamten ausgeschriebenen Ausbildungsgang und nicht für einzelne Ausbildungsblöcke oder Ausbildungswochenenden.
- Mit der Anmeldung wird ein Ausbildungsplatz für die teilnehmende Person verbindlich reserviert und für die Dauer des Ausbildungsganges eingeplant.
- Die Ausbildung umfasst die in der jeweiligen Ausschreibung genannten fünf Ausbildungsblöcke, Termine, Zeiten, Inhalte und den dort angegebenen Ausbildungsumfang.
6.2 Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen
- Die Teilnahmegebühr für die Ausbildung beträgt bei Einmalzahlung:
2.222,00 €
- Alternativ kann eine Ratenzahlung vereinbart werden:
3 Raten à 750,00 €
Gesamtbetrag bei Ratenzahlung: 2.250,00 €
- Die Differenz zwischen Einmalzahlung und Ratenzahlung ergibt sich aus der gewählten Zahlungsmodalität und wird vor Vertragsschluss ausdrücklich ausgewiesen.
- Bei Wahl der Einmalzahlung ist die vollständige Teilnahmegebühr von 2.222,00 € spätestens vor Beginn des ersten Ausbildungsblocks zu entrichten. Die Teilnahme am ersten Ausbildungsblock setzt grundsätzlich den vollständigen Zahlungseingang voraus, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Bei Wahl der Ratenzahlung ist die Teilnahmegebühr in drei Raten zu jeweils 750,00 € zu entrichten. Die konkreten Fälligkeitstermine werden der teilnehmenden Person mit der Rechnung bzw. Zahlungsvereinbarung mitgeteilt.
- Die drei Raten müssen vollständig spätestens bis zum Beginn des dritten Ausbildungsblocks beglichen sein. Der dritte Ausbildungsblock ist damit der späteste Zeitpunkt, zu dem der Gesamtbetrag von 2.250,00 € vollständig bezahlt sein muss.
- Die Ratenzahlung stellt ausschließlich eine vereinbarte Zahlungsweise dar. Sie stellt keine Buchung einzelner Ausbildungsblöcke dar und begründet insbesondere kein Recht, die Ausbildung nach einzelnen Raten oder Ausbildungsblöcken zu kündigen.
- Die verbindliche Anmeldung gilt für den gesamten Ausbildungsgang mit allen fünf Ausbildungsblöcken.
- Die Teilnahmegebühr ist grundsätzlich unabhängig davon geschuldet, ob einzelne Ausbildungsblöcke oder einzelne Ausbildungstage tatsächlich wahrgenommen werden, soweit keine gesetzliche Regelung oder individuelle Vereinbarung etwas anderes bestimmt.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale ist insbesondere berechtigt, die Teilnahme bis zur vollständigen Begleichung fälliger Beträge zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Gesetzliche Rechte der teilnehmenden Person bleiben unberührt.
6.3 Verbindlichkeit der Anmeldung
- Mit Zustandekommen des Vertrages verpflichtet sich die teilnehmende Person zur Zahlung der vereinbarten Teilnahmegebühr unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rechte.
- Die verbindliche Anmeldung gilt für die gesamte Ausbildung.
- Die Verpflichtung zur Zahlung besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob die teilnehmende Person einzelne Ausbildungstermine tatsächlich wahrnimmt.
- Ein freiwilliger Abbruch der Ausbildung oder die Entscheidung, einzelne oder weitere Ausbildungstermine nicht mehr wahrzunehmen, führt grundsätzlich nicht zu einer automatischen Reduzierung der vereinbarten Teilnahmegebühr.
- Bereits geleistete Zahlungen werden bei einem freiwilligen Abbruch grundsätzlich nicht erstattet, soweit kein gesetzlicher Erstattungsanspruch besteht oder die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale einer Erstattung ausdrücklich zustimmt.
- Bei vereinbarter Ratenzahlung bleiben die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen grundsätzlich bestehen.
- Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6.4 Verhinderung und versäumte Ausbildungstermine
- Kann eine teilnehmende Person einzelne Ausbildungstage oder Ausbildungsblöcke nicht wahrnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder Reduzierung der Teilnahmegebühr.
- Ein Anspruch auf individuelle Nachholung versäumter Ausbildungseinheiten besteht grundsätzlich nicht.
- Soweit es organisatorisch möglich ist, kann die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale nach vorheriger Absprache eine Möglichkeit zur Nachholung oder Integration versäumter Inhalte anbieten. Hierauf besteht kein Anspruch.
6.5 Unterbrechung und Pause
- Eine vorübergehende Unterbrechung der Ausbildung kann im Einzelfall nach vorheriger individueller Vereinbarung mit der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale ermöglicht werden.
- Eine solche Pause ist eine freiwillige individuelle Vereinbarung und begründet keinen allgemeinen Anspruch auf Unterbrechung.
- Umfang, Dauer und Bedingungen der Pause werden individuell vereinbart.
- Insbesondere kann im Einzelfall vereinbart werden, dass ein späterer Wiedereinstieg in eine nachfolgende Ausbildungsgruppe möglich ist.
- Ein Anspruch auf einen bestimmten späteren Ausbildungstermin, eine bestimmte Ausbildungsgruppe oder eine kostenfreie Wiederholung versäumter Ausbildungseinheiten besteht nicht.
- Eine gewährte Pause stellt keine Aufhebung des ursprünglichen Vertrages dar, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform anders vereinbart wurde.
6.6 Abbruch der Ausbildung
- Ein freiwilliger Abbruch der Ausbildung durch die teilnehmende Person ist grundsätzlich jederzeit möglich.
- Der freiwillige Abbruch beendet nicht automatisch die bestehenden vertraglichen Zahlungsverpflichtungen.
- Bei einem Abbruch werden insbesondere die bereits erbrachten Leistungen, die Reservierung des Ausbildungsplatzes sowie die durch die verbindliche Buchung entstandenen organisatorischen Aufwendungen berücksichtigt.
- Die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale kann im Einzelfall eine individuelle Vereinbarung über die weitere Zahlungsabwicklung treffen.
- Eine freiwillige Kulanzregelung der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Regelung in anderen Fällen.
- Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Rechte bleiben unberührt.
6.7 Ersatzperson
- Vor Beginn der Ausbildung kann eine geeignete Ersatzperson vorgeschlagen werden.
- Die Aufnahme einer Ersatzperson bedarf der Zustimmung der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale.
- Die Ersatzperson muss hinsichtlich der persönlichen, organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausbildung geeignet sein.
- Mit Zustimmung der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale kann die Ersatzperson den Ausbildungsplatz übernehmen.
§ 7 Eigenverantwortliche Teilnahme
- Die Teilnahme an sämtlichen Angeboten der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale erfolgt eigenverantwortlich.
- Insbesondere die Ausbildung „Walking in Your Shoes“ kann Selbsterfahrung, persönliche Reflexion, emotionale Prozesse, Perspektivwechsel und die Auseinandersetzung mit persönlichen und beruflichen Themen beinhalten.
- Die teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, ihre persönliche körperliche und psychische Belastbarkeit angemessen einzuschätzen.
- Die Angebote der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale ersetzen keine ärztliche, psychotherapeutische oder sonstige medizinische Behandlung.
- Die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale erbringt keine Heilbehandlung und gibt keine Heilversprechen oder Erfolgsgarantien ab.
- Wer sich aufgrund einer aktuellen körperlichen oder psychischen Situation nicht in der Lage sieht, sicher und eigenverantwortlich an einer Veranstaltung teilzunehmen, sollte vor der Teilnahme fachkundigen medizinischen oder therapeutischen Rat einholen.
- Die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale kann eine Teilnahme ablehnen oder eine laufende Teilnahme beenden, wenn nach begründeter Einschätzung eine sichere Durchführung der Veranstaltung für die betreffende Person oder andere Teilnehmende nicht gewährleistet werden kann.
§ 8 Coaching, Beratung, Supervision und Einzeltermine
- Einzeltermine werden verbindlich vereinbart.
- Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
- Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen wird grundsätzlich das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig.
- Der auftraggebenden bzw. teilnehmenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
- Die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Bei Paar- oder Gruppenterminen kann nach vorheriger Absprache eine geeignete Ersatzperson benannt werden.
§ 9 Absage oder Verschiebung durch die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale
- Die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale kann Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen oder verschieben.
- Ein wichtiger Grund kann insbesondere Krankheit, höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder eine für die Durchführung nicht ausreichende Teilnehmerzahl sein.
- Im Falle einer vollständigen Absage durch die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale wird eine bereits entrichtete Teilnahmegebühr für die ausgefallene Veranstaltung vollständig erstattet, sofern keine andere einvernehmliche Lösung vereinbart wird.
- Bei einer Verschiebung wird den bereits angemeldeten Personen nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsvorschriften.
§ 10 Änderungen des Veranstaltungsablaufs
- Die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale ist berechtigt, organisatorische Einzelheiten, den Ablauf, einzelne Inhalte oder die eingesetzten Methoden einer Veranstaltung zu verändern, sofern dies aus sachlichem Grund erforderlich ist und der Gesamtcharakter sowie das vereinbarte Ausbildungs- bzw. Veranstaltungsziel erhalten bleiben.
- Wesentliche Änderungen werden den angemeldeten Personen rechtzeitig mitgeteilt.
- Gesetzliche Rechte der teilnehmenden Personen bleiben unberührt.
§ 11 Ausschluss und außerordentliche Kündigung
- Die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale ist berechtigt, eine teilnehmende Person aus wichtigem Grund von einer Veranstaltung oder Ausbildung auszuschließen oder den bestehenden Teilnahmevertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen.
- Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortsetzung der Teilnahme für die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale oder für andere Teilnehmende unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nicht mehr zumutbar ist.
- Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine teilnehmende Person:
- andere Teilnehmerinnen oder Teilnehmer körperlich oder psychisch gefährdet,
- durch ihr Verhalten eine erhebliche Gefährdung der Gruppe oder einzelner Personen verursacht,
- andere Teilnehmerinnen oder Teilnehmer bedroht, beleidigt, einschüchtert, diskriminiert oder übergriffig behandelt,
- die persönliche Integrität oder die geschützte Atmosphäre der Gruppe erheblich beeinträchtigt,
- wiederholt oder erheblich gegen die Regeln der Veranstaltung oder die berechtigten Anweisungen der Veranstaltungsleitung verstößt,
- wiederholt und erheblich den Ablauf der Veranstaltung oder Ausbildung stört,
- vertrauliche persönliche Informationen anderer Teilnehmerinnen oder Teilnehmer entgegen der vereinbarten Vertraulichkeit weitergibt,
- trotz Aufforderung Verhalten nicht beendet, das für andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer unzumutbar ist,
- wesentliche vertragliche Pflichten erheblich verletzt,
- mit fälligen Zahlungen trotz entsprechender Aufforderung erheblich in Verzug gerät oder
- aus sonstigen wichtigen Gründen eine Fortsetzung der Teilnahme für die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale oder die übrige Gruppe unzumutbar macht.
- Eine vorherige Abmahnung oder die Einräumung einer Frist zur Abhilfe ist nicht erforderlich, wenn aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls eine sofortige Beendigung erforderlich ist, insbesondere wenn eine unmittelbare Gefährdung von Personen besteht oder eine Fortsetzung der Teilnahme nicht zumutbar ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung.
- Bei einem Ausschluss oder einer außerordentlichen Kündigung aus einem von der teilnehmenden Person zu vertretenden wichtigen Grund besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren.
- Soweit zum Zeitpunkt der Beendigung noch Zahlungsansprüche der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale bestehen, bleiben diese unberührt, soweit sie gesetzlich begründet sind. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben ebenfalls unberührt.
- Die Entscheidung über einen Ausschluss oder eine außerordentliche Kündigung trifft die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Person sowie der übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
- Gesetzliche Rechte der teilnehmenden Person bleiben unberührt.
§ 12 Vertraulichkeit
- Im Rahmen von Coaching, Supervision, Selbsterfahrung, WIYS und vergleichbaren Angeboten können persönliche und vertrauliche Inhalte zur Sprache kommen.
- Die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale verpflichtet sich, mit den im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen persönlichen Informationen vertraulich und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften umzugehen.
- Auch die teilnehmenden Personen verpflichten sich, persönliche Informationen anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ihnen im Rahmen einer Veranstaltung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne deren Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
- Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung der Veranstaltung bzw. Ausbildung fort.
- Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 13 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Sämtliche von der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale zur Verfügung gestellten Unterlagen, Skripte, Arbeitsblätter, Präsentationen, Konzepte, Texte, Übungen und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet sind.
- Die Materialien dürfen ausschließlich für die persönliche Teilnahme bzw. Nutzung im Rahmen der gebuchten Veranstaltung verwendet werden.
- Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, kommerzielle Nutzung oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale nicht gestattet, soweit dies nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist.
- Die von der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale vermittelten Inhalte und Konzepte dürfen nicht ohne entsprechende Rechte oder Zustimmung als eigene Ausbildung, Fortbildung oder Veranstaltung unter Verwendung geschützter Inhalte und Materialien der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale angeboten oder vermarktet werden.
§ 14 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
- Foto-, Video- oder Tonaufnahmen durch die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale erfolgen nur unter Beachtung der jeweils erforderlichen Einwilligungen und gesetzlichen Vorgaben.
- Die teilnehmenden Personen verpflichten sich, während Veranstaltungen keine Aufnahmen anderer Personen anzufertigen oder zu veröffentlichen, sofern diese nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
- Eine Einwilligung zur Verwendung und Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen wird, soweit erforderlich, gesondert eingeholt.
§ 15 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
- Einzelheiten zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale.
- Die Datenschutzerklärung ist gesondert auf der Website www.malluma.de abrufbar.
§ 16 Haftung
- Die Teilnahme an Veranstaltungen und die Nutzung der Angebote der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale erfolgen grundsätzlich eigenverantwortlich.
- Die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale oder einer gesetzlichen Vertreterin bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unbeschränkt gehaftet wird.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
- Für persönliche Gegenstände der teilnehmenden Personen haftet die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§ 17 Kein Heilversprechen und keine Erfolgsgarantie
- Die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale schuldet keine bestimmte persönliche, gesundheitliche, berufliche oder sonstige Entwicklung der teilnehmenden Person.
- Es wird insbesondere kein bestimmter Coaching-, Beratungs-, Ausbildungs- oder persönlicher Entwicklungserfolg garantiert.
- Die Angebote der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale stellen keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung dar.
- Medizinische oder psychotherapeutische Diagnosen werden durch die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale weder gestellt noch ersetzt.
§ 18 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
- Die teilnehmende Person ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
- Gesetzlich bestehende Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
Die „MALLUMA“ Akademie der Potenziale ist grundsätzlich nicht verpflichtet und, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht, nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem die Verbraucherin bzw. der Verbraucher ihren bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten hinsichtlich des Gerichtsstands die gesetzlichen Vorschriften.
- Ist die teilnehmende bzw. auftraggebende Person Unternehmerin bzw. Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Sitz der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale vereinbart.
§ 21 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Es gilt diejenige Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses vereinbart wurde.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale und einzelnen Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern bleiben unberührt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Ergänzende Teilnahmebedingungen für die Ausbildung „Walking in Your Shoes“
Die Ausbildung „Walking in Your Shoes“ ist eine zusammenhängende, ausschließlich in Präsenz stattfindende Ausbildung mit insgesamt fünf Ausbildungsblöcken.
Die Anmeldung erfolgt verbindlich für den gesamten ausgeschriebenen Ausbildungsgang.
Teilnahmegebühr bei Einmalzahlung: 2.222,00 €
Teilnahmegebühr bei Ratenzahlung: 3 × 750,00 €, insgesamt 2.250,00 €
Bei Einmalzahlung muss der Gesamtbetrag von 2.222,00 € spätestens vor Beginn des ersten Ausbildungsblocks vollständig bezahlt sein.
Bei Ratenzahlung müssen die drei Raten zu jeweils 750,00 € spätestens bis zum Beginn des dritten von insgesamt fünf Ausbildungsblöcken vollständig bezahlt sein.
Die Ratenzahlung stellt ausschließlich eine Zahlungsweise dar. Die Ausbildung wird als Gesamtausbildung gebucht und nicht in einzelne kündbare Ausbildungsblöcke aufgeteilt.
Nicht wahrgenommene Ausbildungstermine führen grundsätzlich nicht zu einer anteiligen Reduzierung der Teilnahmegebühr.
Eine Unterbrechung bzw. Pause kann im Einzelfall nach vorheriger Vereinbarung mit der „MALLUMA“ Akademie der Potenziale ermöglicht werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Ein freiwilliger Abbruch der Ausbildung beendet grundsätzlich nicht automatisch die bestehenden Zahlungsverpflichtungen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
„MALLUMA“ Akademie der Potenziale
Marco Hein
Hannoversche Straße 19
29664 Walsrode
info@malluma.de
www.malluma.de
Stand: August 2026
